20 | 05 | 2012

Schwabenpokal 2012

Für den Schwabenpokal gibt es zwei Neuigkeiten:

1. Der Schwabenpokal wird gleichzeitig zum Pokalwettbewerb zu einer „Schwäbischen Meisterschaft für Modelle im Motorkunstflug“. Der LVB des DAeC stellt dafür einen Pokal für den Sieger und den Jugendsieger bereit. Genauere Bedingungen hierfür wird der zuständige Sportreferent des LVB formulieren.

2. Neben dem „Schwabenpokal“ wird es dieses Jahr noch einen „Schwarzwaldpokal“ geben, der am 22.September in Villingen-Schwenningen ausgetragen wird. Für beide Wettbewerbe gelten die gleichen Bedingungen und das gleiche Programm. Die Zeitschrift „Modell“ vom Neckar-Verlag wird für die Kombination beider Wettbewerbe unter dem Namen „Modell-Kunstflugpokal“ eine Gesamtwertung vornehmen und dazu einen großen Pokal zur Verfügung stellen. In beiden Pokalwettbewerben bleibt die jeweils eigene Wertung bestehen. In der Modell Nr. 5 wird hierzu ein entsprechender Bericht erscheinen.

Der Wettbewerb um den Schwabenpokal 2012 findet am Samstag, 19. Mai 2012 statt, alle Interessierten sind herzlich eingeladen bei uns vorbeizukommen.

  • Die Aresti-Darstellung steht hier zum Download zur Verfügung. Die Aresti-Darstellung hat William Kiehl gezeichnet, vielen Dank!
  • Der Schwabenpokal wird auch im RC-Network diskutiert, magWalt alias ... na ihr wisst schon... hat  diesen Thread gestartet.

 

Ausschreibung für den Schwabenpokal und die Schwäbische Meisterschaft in der
Klasse der ferngelenkten Motorkunstflugmodelle

1.Veranstalter

Veranstalter ist die Modellfluggruppe im MLV-Krumbach

2. Aufgabe

Aufgabe dieses Wettbewerbs ist es, Einsteigern erste Wettbewerbserfahrungen und Fortgeschrittenen einen Leistungsvergleich im Motorkunstflug zu bieten. Fortgeschrittene werden bewusst in diesen Wettbewerb einbezogen, damit Einsteiger technische Tipps und entsprechende Beratung für die Figuren und das Training dafür erhalten können. Das Figurenprogramm ist etwas anspruchsvoller als ein reines Einsteigerprogramm, um auch den Fortgeschrittenen Anreiz zu bieten. Bei etwas Training ist das Programm jedoch auch von Einsteigern gut zu bewältigen.

Der Wettbewerb ist eine Kombination aus dem Schwabenpokal und der Schwäbischen Meisterschaft für Motorkunstflugmodelle.

Die LVB-Wettbewerbsnummer für die Schwäbische Meisterschaft ist BY-1912. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nur Teilnehmer aus Schwaben mitmachen können. Der Schwabenpokal ist, wie der Name schon ausdrückt, ein offenes Pokalfliegen, an dem jeder teilnehmen kann. Auch Teilnehmer aus anderen Ländern sind herzlich willkommen.

Die Durchführung des Wettbewerbs ist an die Bestimmungen der Klasse F3A aus der Modellsportordnung des DAeC angelehnt.

3. Preise

Die 3 Erstplatzierten im Schwabenpokal erhalten jeweils einen Pokal. Der Erstplatzierte bekommt außerdem einen Wanderpokal, der im nächsten Jahr wieder neu ausgeflogen wird.

In der Wertung für die Schwäbische Meisterschaft erfolgt zusätzlich eine Jugendwertung.

Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde, aus der Platzierung und Gesamtpunktzahl hervorgehen. Zudem stehen Sachpreise zur Verfügung.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Piloten, die den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung erbringen und deren Funkfernsteuerung den geltenden behördlichen Bestimmungen entspricht.

Die Modelle dürfen nicht schwerer als 20Kg sein und müssen einen Motor mit angemessener Schalldämpfung haben. Die Hubraumbegrenzung für Verbrenner liegt bei 110ccm + 1 ccm je Zylinder. Elektromodelle sind ebenfalls zugelassen.

5. Wettbewerbsregeln

Insgesamt sind 3 Durchgänge vorgesehen. Aus der Summe der zwei besten Durchgänge wird jeweils die Gesamtwertung errechnet. Hieraus wird die Gesamtergebnisliste erstellt. Bei Gleichstand entscheidet die bessere Streichwertung. Falls aus verschiedenen Gründen nur 2 Durchgänge geflogen werden können, so gilt der bessere dieser Durchgänge. Kann nur ein Durchgang geflogen werden, so zählt nur dieser allein.

Im ersten Durchgang erfolgt die Startreihenfolge entsprechend der Startnummer. Beim zweiten Durchgang wird nach dem ersten Drittel und zum dritten Durchgang nach dem zweiten Drittel der Teilnehmer begonnen.

Es wird in einem Flugfenster geflogen (Box), in dem das Modell während des Wertungsfluges bleiben soll. Bei größerem Verlassen des Flugfensters ziehen die Punktrichter nach Ermessen Punkte an der Wertung ab. Das Flugfenster wird von der Mittellinie (Blickrichtung geradeaus) nach links und rechts sowie nach oben im 70° Winkel begrenzt. Die Flugentfernung vom Standort des Piloten beträgt ca. 200 Meter. Bei kleinen Modellen kann diese Entfernung entsprechend weniger sein.

6. Anmeldung und Wettbewerbsablauf

Der Beginn des Wettbewerbs erfolgt um 9.00 Uhr. Die Anmeldung muss spätestens eine halbe Stunde vor dem festgesetzten Beginn erfolgt sein. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden.

Die Auslosung der Startreihenfolge erfolgt durch einen Zufallsgenerator unter Berücksichtigung der gemeldeten Frequenzen.

Die Durchgänge werden von 5 (evtl. 3) Punktrichtern gewertet. Die Bewertung der Flugfiguren erfolgt in Noten zwischen 0 und 10. Die Punktbewertung der Teilnehmer ergeben eine Prozentbewertung im jeweiligen Durchgang. Am Ende des Wettbewerbs zählt nicht die Gesamtpunktzahl, sondern die Gesamtprozentzahl aus zwei Durchgängen.

Bei 5 Punktrichtern werden bei jeder Figur die niedrigste und die höchste Wertung gestrichen. Alle übrigen drei Wertungen werden zusammengezählt.

Bei 3 Punktrichtern zählen alle 3 Wertungen.

6. Startgebühr

Die Startgebühr beträgt für Erwachsene 15.- €, für Jugendliche 10.-€. Die Startgebühr dient als Kostendeckungsbeitrag für die Aufwendungen.

7. Protest

Für Proteste ist ein Schiedsgericht zuständig. Das Schiedsgericht besteht aus einem Punktrichter, einem Teilnehmer und dem Wettbewerbsleiter. Die Teilnehmer können nur sofort und in schriftlicher Form beim Wettbewerbsleiter Protest einlegen, der dann das Schiedsgericht einberuft. Dies ist nur bis 20 Minuten nach dem Ende des letzten Durchganges möglich. Der Zivilrechtsweg ist ausgeschlossen. Für die Protesteinlegung ist eine Sicherheitsleistung von 20€ zu leisten. Bei einem positiven Bescheid wird das Geld zurückerstattet. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig.

gez. Walter Kuse